Rechtsprechung
ArbG Detmold, 03.07.2013 - 3 Ca 192/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Insolvenzanfechtung der Zahlung von Lohn- und Annexsteuern
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Insolvenzanfechtung der Zahlung von Lohn- und Annexsteuern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Insolvenzanfechtung der Zahlung von Lohn- und Annexsteuern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 03.07.2013 - 3 Ca 192/13
- LAG Hamm, 16.12.2013 - 2 Ta 348/13
- BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
Insolvenzanfechtung: Rechtsweg für Anfechtung von Beitragszahlungen des …
Auszug aus ArbG Detmold, 03.07.2013 - 3 Ca 192/13
Bei dem Erstattungsanspruch aufgrund einer Anfechtung gem. § 143 InsO ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12 - Juris m. w. N.). - OLG Schleswig, 10.01.2003 - 1 U 115/02
Einbeziehung von Arbeitnehmern in ein Besteuerungsverfahren als Dritte; …
Auszug aus ArbG Detmold, 03.07.2013 - 3 Ca 192/13
Überträgt man diese Rechtsprechung auf abzuführende Lohnsteuer, so hätte ein Treuhandverhältnis nur bestanden, wenn hier der Insolvenzschuldner die dann an das Finanzamt gezahlten Beträge schon vorab zwecks Tilgung der Lohnsteuer vorgesehen gehabt hätte, also eine nach außen sichtbare Zuweisung vorgenommen hätte (so OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.01.2003 - 1 U 115/02).
- LAG Hamm, 16.12.2013 - 2 Ta 348/13
Zulässigkeit des Rechtswegs
Die sofortige Beschwerde des klagenden Landes gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 03.07.2013 - 3 Ca 192/13 wird auf Kosten des klagenden Landes zurückgewiesen.